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Seit dem 01.08.2001 ist die neue "Verordnung zur Durchführung des § 72 BSHG vom 24.01.01" in Kraft. § 72 BSHG regelt die Hilfen für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten. Die Interpretation und Umsetzung der neuen Verordnung wird Auswirkungen sowohl auf unsere KlientInnen als auch auf unsere Beratungsarbeit haben. Der Arbeitskreis Wohnungsnot setzte sich daher eingehend mit der neuen Verordnung auseinander und positionierte sich zur Fachtagung am 13.3.2002 mit einer ausführlichen schriftlichen Stellungnahme.

Stellungnahme des Arbeitskreises Wohnungsnot zur "Verordnung zur Durchführung des § 72 BSHG"

[Download als PDF]

Seit dem 01.08.2001 ist die neue "Verordnung zur Durchführung des § 72 BSHG vom 24.01.01" in Kraft. Ihre Interpretation und Umsetzung wird Auswirkungen sowohl auf unsere KlientInnen als auch auf unsere Beratungsarbeit haben.

Der Arbeitskreis Wohnungsnot erachtet eine Auseinandersetzung mit der neuen Verordnung (VO) als dringend erforderlich. Daher setzte er sich sowohl mit der alten als auch mit der neuen VO eingehend auseinander: Veränderungen wurden herausgearbeitet und anschließend bewertet. Dabei stellte der Arbeitskreis einen dringenden Klärungs- und Handlungsbedarf für die praktische Umsetzung der Verordnung fest. Dieser wird als so wichtig erachtet, dass der Arbeitskreis einen Diskussionsprozess in der Berliner Fachöffentlichkeit in Gang setzen möchte. Zum einen soll auf Veränderungen in der neuen VO sowie auf Schwierigkeiten bei der Umsetzung hingewiesen werden. Zum anderen sollen Lösungen für die zukünftige praktische Umsetzung der neuen VO entwickelt werden.

Der Arbeitskreis Wohnungsnot veranstaltet daher zunächst eine Fachveranstaltung mit Podiumsdiskussion unter Beteiligung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, eines Bezirksamtes, Abteilung Soziales, sowie weiterer ExpertInnen. Des weiteren sollen die Forderungen des Arbeitskreises nach einer Ausführungsvorschrift zur neuen Verordnung sowie einer Anpassung der Leistungstypen an die Verordnung in einem Gespräch mit der Sozialsenatorin thematisiert werden.

Der Arbeitskreis machte einige grundsätzliche kritische Feststellungen zur neuen Verordnung, die im Folgenden ausführlich dargestellt werden:

Nachfolgend werden die einzelnen Paragraphen der VO ausführlich dargestellt unter den Gesichtspunkten:

  1. Welche positiv zu bewertenden Änderungen gibt es?
  2. Welche negativ zu bewertenden Änderungen gibt es?
  3. Wo sehen wir Klärungs- und Handlungsbedarf bzw. Schwierigkeiten bei der Umsetzung in der Berliner Praxis?

§ 1: Persönliche Voraussetzungen

1. Positiv

2. Negativ

3. Klärungsbedarf

§ 2: Art und Umfang der Maßnahmen

1. Positiv

2. Negativ

3. Klärungsbedarf

§ 3: Beratung und persönliche Unterstützung

1. Positiv

2. Negativ

3. Klärungsbedarf

§ 4: Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung

1. Positiv

2. Negativ

3. Klärungsbedar

f

§ 5: Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes

1. Positiv

2. Negativ

3. Klärungsbedarf

§ 6: Hilfe zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und zur Gestaltung des Alltags

1. Positiv

2. Negativ

3. Klärungsbedarf

Berlin im März 2002

Quelle: www.ak-wohnungsnot.de/stellungnahmen/0203_dvo_p72.htm