Dezember 2002

Keine Sozialhilfe mehr für Wohnungslose auf der Straße!

Wie der Arbeitskreis Wohnungsnot in Erfahrung gebracht hat, zahlt ein Großteil der Berliner Sozialämter keine "Sozialhilfe auf die Straße" mehr. Dies bedeutet, dass nur Wohnungslose mit einer polizeilichen Anmeldung in einer Unterkunft ihren Rechtsanspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt geltend machen können.

Der Arbeitskreis Wohnungsnot stellt fest: Diese Praxis ist rechtswidrig!

Nach dem Berliner Ordnungsgesetz müssen die Bezirksämter eine Unterkunft bereitstellen, wenn jemand unfreiwillig auf der Straße gelandet ist. Niemand aber kann umgekehrt dazu verpflichtet werden, in eine Unterkunft für Wohnungslose zu ziehen! Um Sozialhilfe zu erhalten, müssen sich wohnungslose Menschen - wie alle anderen Hilfesuchenden auch - dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und postalisch erreichbar sein. Es reicht jedoch aus, den Behörden eine Postadresse mitzuteilen. Mehrere Beratungsstellen für wohnungslose Menschen bieten daher die Nutzung von Postfächern an. Die Betroffenen können dort täglich nachfragen, ob Post für sie da ist.

Die Verweigerung der Sozialhilfe für auf der Straße lebende Menschen kann nicht hingenommen werden, da ihnen so die Existenzgrundlage entzogen wird. In der Praxis führt sie sogar zu höheren Sozialhilfeausgaben, da einige Wohnungslose dadurch gezwungen werden, sich nur zum Schein unterbringen lassen, um Hilfe zum Lebensunterhalt zu bekommen. Der Kostenübernahmeschein wird dann von den UnterkunftsbetreiberInnen abgerechnet, ohne dass eine Leistung erbracht wurde. Derzeit sind durchschnittlich zwischen 10 und 15 Euro täglich für eine gewerbliche Unterkunft ohne sozialarbeiterische Betreuung zu zahlen.

Der Arbeitskreis Wohnungsnot fordert die Bezirksämter auf, den Rechtsanspruch auf Sozialhilfe auch für Wohnungslose auf der Straße zu gewährleisten!