August 2022

Förderung von Projekten in der Wohnungsnotfallhilfe

Der Förderverein der Wohnungslosenhilfe in Berlin e. V, der hinter dem Arbeitskreis Wohnungsnot steht, möchte im Kalenderjahr 2022 bis zu vier Projekte in der Wohnungsnotfallhilfe mit jeweils bis zu 500€ fördern. Anträge auf eine Förderung können bis zum (Verlängert) 31.10.2022 eingereicht werden (mail@ak-wohnungsnot.de) und werden im Plenum des AK vorgestellt. Formaler Entscheidungsträger über die Bewilligung ist der Förderverein. Beantragende Projekte sollten ihren Mehrbedarf kenntlich machen, sodass dieser ggf. berücksichtigt werden kann, wenn nicht alle Mittel abgerufen werden.

Formale Anforderung an den Antrag zur Förderung.

  • Die aussagekräftige Projektbeschreibung bis zum 30.06.2022 als PDF (2-4 Seiten) an die Mailadresse mail@ak-wohnungsnot.de senden.
  • Das zu fördernde Projekt muss mit der Selbstdarstellung vom Arbeitskreis Wohnungsnot und dem Satzung des Fördervereins vereinbar sein.

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