Juni 2022
Stellungnahme zur Weiterentwicklung der Hilfen gem. §§ 67, 68 ff. SGB XII
Die Hilfen gem. §§ 67, 68 ff. SGB XII sind das wichtigste Instrument Berlins im Kampf gegen Wohnungsnot. Die zugrundeliegenden Leistungstypenbeschreibungen wurden in den letzten Jahrzehnten nicht signifikant verändert, die Lebenswelt der Menschen in Wohnungsnotfallsituationen veränderte sich jedoch gravierend. Als AK-Wohnungsnot wollen wir die von der QSD und dem Deutschen Verein angestoßene Debatte aufnehmen und erneut eine scharfe Reform des Bereichs fordern.