März 2002
Fachtagung und Stellungnahme zur neuen Durchführungsverordnung des § 72 Bundessozialhilfegesetz
Die neue Verordnung zur Durchführung des § 72 BSHG - verbessert sie die Hilfe? Ergebnisse der Fachtagung des Arbeitskreises Wohnungsnot am 13.3.2002
Am Mittwoch, den 13.3.2002 führte der Arbeitskreis Wohnungsnot in Kooperation mit der Alice-Salomon-Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin (ASFH) eine Fachtagung zur neuen Durchführungsverordnung des § 72 Bundessozialhilfegesetz (Hilfe für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten) durch. Zur Fachtagung legte der Arbeitskreis eine ausführliche Stellungnahme zur neuen DVO vor.
Anlass der Fachtagung war einerseits der durch die neue Durchführungsverordnung (DVO) entstandene Klärungsbedarf, andererseits die aus Sicht des Arbeitskreises dringend erforderliche Berlinweite Regelung zur einheitlichen Interpretation der neuen DVO. Die Fachtagung begann daher mit einem Referat zu den Änderungen der DVO von Prof. Dr. Falk Roscher (Rektor der Fachhochschule für Sozialwesen in Esslingen). Im zweiten Teil diskutierten auf dem Podium VertreterInnen der Senatsverwaltung für Soziales, einem Berliner Bezirksamt, des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands, dem Arbeitskreis Wohnungsnot sowie Prof. Dr. Falk Roscher, der für einen kurzfristig erkrankten externen Experten ebenfalls an der Diskussion teilnahm.
Das Audimax der ASFH war bis auf den letzten der etwa 200 Plätze gefüllt, was auf einen hohen Informations- und Diskussionsbedarf schließen ließ. Neben den MitarbeiterInnen der Wohnungslosenhilfe-Einrichtungen freier Träger waren allein aus neun von 12 Berliner Bezirksämtern KollegInnen sowie VertreterInnen der Senatsverwaltung und des Landesjugendamtes erschienen.
In einem sehr anschaulichen Vortrag unterzog Prof. Dr. Falk Roscher die neue DVO einer kritischen Analyse. Neben positiven Änderungen wie den Verzicht auf die stigmatisierenden Personengruppen der alten DVO - insbesondere die noch immer als "triebhaft und hemmungslos" in den Köpfen herumspukenden "Nichtsesshaften" - betonte Falk Roscher die Gefahr, die sich in Teilbereichen aus der neuen DVO ergeben könne. So wird seiner Ansicht nach das Prinzip des BSHG - "Fördern und Fordern" in der neuen DVO zu "Fordern und Fördern" umgedreht, was den eingeschränkten Mitwirkungsfähigkeiten der von multiplen Problemlagen betroffenen Wohnungslosen nicht gerecht wird.
Andere Paragrafen der neuen DVO ermöglichen durch die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe eine restriktive Auslegung durch die Kostenträger. Daher forderte Heike Christ für den Arbeitskreis Wohnungsnot im Rahmen der sich anschließenden Podiumsdiskussion den Erlass einer Ausführungsvorschrift für Berlin durch die Senatsverwaltung für Soziales. Durch sie solle eine verbindliche Regelung geschaffen werden, die die Bezirke zu einem einheitlichen Vorgehen zwinge. Hintergrund dieser Forderung ist die leidvolle Erfahrung vieler Einrichtungen, die die unterschiedliche Entscheidungspraxis der Bezirksämter von sehr großzügiger Hilfegewährung bis zur "vertreibenden Hilfe" tagtäglich erleben. Auch die als positiv angesehene Vorgabe der neuen DVO, die die Sozialämter bei den jungen Erwachsenen zur Zusammenarbeit mit dem Landesjugendamt verpflichtet, müsse konkreter geregelt werden.
Helga Burkert als Vertreterin der Senatsverwaltung (die Staatssekretärin hatte kurzfristig abgesagt) wies dies zunächst zurück und betonte die Autonomie der Berliner Bezirke. Man wolle außerdem erst Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung der DVO abwarten. Ihr Bild der Senatsverwaltung als "Moderatorin" des Prozesses veranlasste eine empörte Besucherin der Fachtagung in der späteren offenen Diskussion zu dem Vorwurf, dass sich die Senatsverwaltung bereits vor Jahren aus der Verantwortung für den Wohnungslosenhilfebereich gestohlen hätte.
Rainer Lachenmayer vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPW) unterstützte die Sichtweise des Arbeitskreises zur neuen DVO, hielt aber zusätzliche Regularien nicht für sinnvoll. Eine weitere Verrechtlichung des Problems durch den Erlass einer Ausführungsvorschrift zur Durchführungsvorschrift zum Gesetz - das sei kontraproduktiv und berge die Gefahr, dass dem Individualitätsgrundsatz des BSHG nicht mehr entsprochen werde. Prof. Dr. Roscher schloss sich dieser Argumentation an und schlug die Bildung von Arbeitsgruppen vor, die das Verfahren und die Handlungspraxis überprüfen sollten. Dies dürfe allerdings nicht verwaltungsintern ablaufen, wie es derzeit laut Helga Burkert von der Senatsverwaltung favorisiert wird, sondern unter Einbeziehung der Wohlfahrtsverbände und der an der Basis tätigen SozialarbeiterInnen.
Michael Braun vom Bezirksamt Neukölln von Berlin betonte die Notwendigkeit einer Kooperation zwischen den Bezirksämtern und den freien Trägern, zumal es auch nach der Bezirksfusion noch immer 23 unterschiedliche Hilfegewährungspraxen gebe. Letzteres wurde in der sich anschließenden offenen Diskussion von vielen BesucherInnen der Fachtagung bestätigt.
Zwar konnte kein Einvernehmen über die Vorgehensweise zur Vereinheitlichung der Hilfegewährung erzielt werden, aber alle Beteiligten waren sich einig darüber, dass der auch durch die Fachtagung angestoßene Diskussionsprozess weiter geführt werden müsse. Und Frau Burkert versprach dann doch noch für die Senatsverwaltung: "Ja, wenn es einen Regelungsbedarf für Berlin gibt, dann werden wir das umsetzen. Notfalls auch mit einer Ausführungsvorschrift".