Juli 2013

Wohnungsbesichtigung mit Pressegespräch - Aktion am 10.07.2013

Der Arbeitskreis Wohnungsnot (AK-WO) hat am 10.07.13 zu einer Wohnungsbesichtigung mit Pressegespräch in die Selchower Straße in Berlin-Neukölln eingeladen. Die Sprecher des AK-WO stellten der anwesenden Presse Herrn B vor. Herr B. ist seit Dezember 2009 wohnungslos. Er sucht seit dieser Zeit nach einer Wohnung. Unzählige Male hat er Wohnungsangebote studiert, hat er telefonisch nachgefragt und sich über 300 Male in drei Jahren erfolglos um eine Wohnung beworben.

Unter der Überschrift : „Einmal Wohnungslos - Immer Wohnungslos?“ wollte der Arbeitskreis Wohnungsnot deutlich machen, wie aussichtslos die Wohnungssuche für wohnungslose Menschen ist, und hat die Presse daher eingeladen Herrn B. bei einer Wohnungsbesichtigung/-bewerbung zu begleiten.

Die Besichtigung erfolgte in einer Wohnung in der Weisestraße in Neukölln, welche die sog. "Angemessenheitskriterien" der Berliner Jobcenter erfüllt. Die Aktion wurde auch von weiteren Wohnungslosen begleitet, die auf staatliche Transferleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung etc. angewiesen sind.

“Ich fühle mich hoffnungslos, wenn ich mich in die Schlange mit vielen, zum Teil weit besser situierten MitbewerberInnen , bei der Wohnungsbesichtigung einreihe.” schildert Herr B seine Gefühle als er sich in die Warteschlange für die Wohnungsbesichtigung einreiht. Mit etwa 12 weiteren InteressentInnen besichtigt er die nicht gerade attraktive Wohnung. Der Vermieter nimmt alle BewerberInnen in einer Liste auf und will sich dann telefonisch melden. Herr B “glaubt nicht mehr an Wunder” und verlässt resigniert die Besichtigung.

Der AK-WO ist ein Zusammenschluss von mehr als 70 Trägern und Institutionen der Berliner Wohnungslosenhilfe.

Philipp Wolffram, einer der anwesenden Sprecher des AK-Wo berichtet, dass die Berliner Wohnungslosenhilfe, welche mehrheitlich im AK-WO vertreten ist, beobachtet, dass Wohnungslose auf dem Berliner Wohnungsmarkt keine Chance mehr haben. Wolffram schildert auch die Gefahr, dass selbst nach einer Phase sozialarbeiterischer Unterstützung die KlientInnen wieder auf die Straße entlassen werden müssen; also genau das Gegenteil dessen, was Ziel der Wohnungslosenhilfe ist. Selbst die Träger der Wohnungslosenhilfe fänden kaum noch neue Wohnungen. Er sieht nicht nur Wohnungslose sondern auch GeringverdienerInnen, BezieherInnen von Hartz IV und Grundsicherung von der Wohnungsnot in Berlin betroffen.

Wenn zu den beschriebenen Problemen dann noch Hemmnisse wie negative Einträge in der Schufa oder fehlende Mietschuldenfreiheitsbescheinigung hinzukommen, haben die Betroffenen auf dem derzeitigen Wohnungsmarkt überhaupt keine Chancen mehr. Für viele VermieterInnen ist allein schon der Bezug von Sozialleistungen ein Ablehnungsgrund, stellt der AK-WO fest.

Der AK-Wo beklagt auch die Mietsenkungsaufforderungen durch die Jobcenter und Bezirksämter, wodurch EmpfängerInnen von Transferleistungen zur Wohnungssuche gezwungen werden. Dies betrifft in Berlin rund ein Drittel aller 304.913 Haushalte, die Arbeitslosengeld II beziehen.

Wolffram stellt resigniert fest, dass, wenn tatsächlich eine Wohnung gefunden wird, die Anmietung in vielen Fällen an bürokratischen Hürden scheitert. Zum Teil benötigen die Jobcenter länger als eine Woche, um den Antrag zur Anmietung überhaupt zu bearbeiten. Die Wohnung ist dann in den meisten Fällen schon weg.

Die Gründe für die Wohnungsnot sieht der AK-WO in einem Versagen der Berliner Wohnungspolitik:

Diese war in den vergangenen 20 Jahren vor allem von einem starken Rückzug der öffentlichen Hand aus dem Berliner Wohnungsmarkt geprägt.

Das Instrument des Wohnberechtigungsscheines greift nicht. Die bestehenden Einkommensgrenzen für einen Wohnberechtigungsschein sind für eine sinnvolle Steuerung zu weit gefasst.

Ein Neubau von bezahlbaren Wohnungen findet seit Langem nicht mehr statt.

Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften fühlen sich dem Erwirtschaften von Renditen mehr verpflichtet als ihrem sozialen Auftrag.

Die "Wohnaufwendungenverordnung”, welche u.a. die Mietobergrenzen für EmpfängerInnen von Sozialleistungen festlegt, orientiert sich nicht an dem tatsächlichen Mietgefüge in Berlin.

Das "geschützte Marktsegment", welches Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen Wohnungen vermitteln soll, verfügt über kein ausreichendes Kontingent und selbst das vorhandene wird nicht eingehalten.

Insgesamt führte die derzeitige politische Situation zu einer Vertreibung von Menschen mit geringem Einkommen aus dem Innenstadtbereich und zu extremen Verteuerungen des ohnehin knappen Wohnraums. Wie wenig sich die Politik in den letzten Jahren für diese Problematik interessiert, wird u.a. daran deutlich, dass wir zwar wissen wie viele Hundelizenzen und Angelscheine in Berlin jährlich ausgestellt werden, jedoch genaue Anfragen zu Wohnungsräumungen und der Anzahl der Wohnungslosen in Berlin nicht vom Berliner Senat beantwortet werden können.

Unter anderem fordert der AK-WO:

Das Land Berlin muss eine Strategie entwickeln, dass ausreichend Wohnungen in ganz Berlin für von Wohnungsnot betroffene Menschen zur Verfügung stehen. Dabei sollte das Land Berlin auf seine eigenen Wohnungsgesellschaften entsprechenden Einfluss nehmen.

Eine Wohnaufwendungenverordnung, die sich an den tatsächlichen Mieten orientiert mit Berücksichtigung der mittleren Wohnlage, realistischer Betriebskosten und Einfließen der Angebotsmieten in die Richtwerte zur Berechnung der angemessenen Miethöhe, die regional angepasst sein müssen; Gewährung von differenzierten Neuvertragszuschlägen; Festlegung höherer Richtwerte für Kleinstwohnungen;

Schaffung von wirkungsvollen Instrumenten, die willkürliche Mieterhöhungen bei Neuvermietung verhindern